Am 13. Oktober fand der Vortrag über die CETA von Prof. Dr. Kempen in der Kanzlei Osborne Clarke in Köln statt.
Am Tage der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum kanadisch-europäischen Freihandelsabkommen CETA erläuterte Prof. Dr. Kempen, Völkerrechtler an der Universität Köln die Bedenken der von ihm vertretenen Beschwerdeführer und erläuterte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und seine Konsequenzen in einer gut besuchten Veranstaltung der DKG in Köln. Prof. Kempen stellte sich den kritischen Fragen der 60 Teilnehmer. CETA benötige die ordnungsgemäße demokratische Rückkoppelung zur Europäischen Union und den Mitgliedsstaaten. Er versicherte, dass sich die Vorbehalte nicht gegen Kanada oder grundsätzlich gegen ein Freihandelsabkommen mit Kanada richte. Die Wertegemeinschaft mit Kanada ist und bleibe stabil.